Weiterbildungen nicht auf die lange Bank schieben: Es drohen Strafen von bis zu 20.000 €

Warum Sie die Weiterbildungen nicht auf die lange Bank schieben sollten…

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. Bis spätestens zum 10. September 2014 mussten sie an einer 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen haben. Für eine Vielzahl der Teilnehmer endet nun der 5-jährige Rhythmus im September 2019. Durch eine erhöhte Nachfrage haben wir uns entschieden, nochmals 2 komplette Weiterbildungen á 35 Stunden (aufgeteilt in 5 Module á 7 Stunden) durchzuführen.

Termine

 

 

Welche Bußgelder drohen, wenn ich die Verlängerung verpasse?

Wer bisher noch nicht teilgenommen hat, darf so lange keine gewerblichen Güter- oder Personentransporte durchführen, bis die Weiterbildungsbescheinigung vorliegt und die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen ist. Die Nichtteilnahme hat zwar keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis. Es handelt sich also nicht um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Aber wer ohne an der Weiterbildung teilgenommen zu haben unter das Gesetz fallende Fahrten durchführt, dem droht nach § 9 BKrFQG ein drakonisches Bußgeld bis zu 5.000 €.

Was passiert dem Unternehmer, der Fahrer zu gewerblichen Zwecken ohne Eintragung 95 einsetzt?

Dem Unternehmer droht eine Strafe von bis zu 20.000 €.

Wo kann ich die Weiterbildung absolvieren?

Per Gesetz anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung sind:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE,
  • Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen,
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/-in (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) durchführen,
  • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durchführen.

 

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